Liebe Dörscheiderinnen und Dörscheider,
ich kann nachvollziehen, dass die im Loreleyecho veröffentlichten Hebesätze für die Grundsteuer B den Eindruck erwecken, die zu entrichtende Grundsteuer B hätte sich fast verdoppelt. Das ist jedoch nicht so. Die erhobene Grundsteuer B errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz. Im Zuge der Reform der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz haben die Finanzämter für jede Gemeinde bzw. für jeden Steuerpflichtigen nun individuelle Grundsteuermessbeträge errechnet. Vorher waren diese Grundsteuermessbeträge einheitlich! Dies hat nun zur Folge, dass die Summe aller Grundsteuermessbeträge in Dörscheid in etwa halbiert wurde. Da die Ortsgemeinde jedoch die gleichen Grundsteuereinnahmen wie in den Vorjahren erzielen muss, wurden nun die Hebesätze um diesen Effekt auszugleichen in etwa verdoppelt. Die Grundsteuereinnahmen in der Summe bleiben aber damit in etwa gleich. Es gab lediglich eine moderate Erhöhung die von der Kommunalaufsicht gefordert war. Die Tatsache, dass die Grundsteuereinnahmen in der Summe etwa gleichgeblieben sind bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Durch die individuelle Grundsteuermessbeträge müssen einige Steuerpflichtige wahrscheinlich nun etwas mehr bezahlen und andere etwas weniger. Dies ist die Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Einheitswerten.
Auch lassen sich nun die einzelnen Gemeinden nicht mehr anhand der Hebesätze allein vergleichen. Vielmehr muss jetzt die Summe der Grundsteuermessbeträge jeder Gemeinde mit in den Vergleich einbezogen werden. Da der Grundsteuermessbetrag insgesamt in Dörscheid mit am meisten in der Verbandsgemeinde Loreley gefallen ist, sind wir jetzt auch eine der Gemeinde mit den höchsten Hebesätzen ohne davon nennenswerte Mehreinnahmen zu generieren.
Oliver Rink, Ortsbürgermeister
